Tandemsprung Gewicht

Wer einen Tandemsprung plant, stößt schnell auf eine scheinbar einfache Frage: Wie viel darf ich wiegen? Die kurze Antwort: Meist 90 kg. Die präzise Antwort ist komplexer – und hängt von Technik, Regelwerk und der Entscheidung des Tandempiloten ab.

1. Gibt es eine gesetzliche Gewichtsgrenze?

Nein. In Deutschland existiert keine bundesweit festgeschriebene Kilogramm-Obergrenze für Tandemgäste. Das zulässige Gewicht ergibt sich aus drei Ebenen:

  1. Technische Limits des eingesetzten Tandemsystems

  2. Vorgaben der beauftragten Stellen (z. B. THB-Handbuch)

  3. Einzelfallentscheidung des Tandempiloten vor Ort

Das maßgebliche Regelwerk ist das deutsche Tandemhandbuch (THB). Es betont ausdrücklich, dass neben dem Körpergewicht auch System- und Komponentenlimits maßgeblich sind. Zudem liegt die Letztentscheidung beim Tandempiloten – ein Rechtsanspruch auf Durchführung besteht nicht.

2. Warum liegt die Grenze oft bei 90 kg?

In der Praxis zeigt sich ein klares Muster: 90 kg als Standard-Obergrenze, häufig „bekleidet“ bzw. „inkl. Kleidung“.

Ausnahmen bis etwa 100 kg sind teilweise möglich, jedoch:

  • nur nach vorheriger Absprache

  • häufig mit Fitness- oder Beweglichkeitsanforderung

  • teilweise mit Aufpreis

Die Gründe sind technisch nachvollziehbar:

  • Komponentenlimit: Der kleinste zulässige Wert einzelner Systembestandteile ist bindend

  • Mindest-Wingload für stabile Öffnung

  • maximale Absprungmasse des Gesamtsystems

  • sichere Landbarkeit durch den Tandempiloten

Selbst wenn Tandemsysteme konstruktiv hohe Gesamtlasten zulassen, werden im realen Betrieb Sicherheitsreserven einkalkuliert.

3. Körpergewicht oder „Absprunggewicht“?

Entscheidend ist in der Praxis häufig das sprungfertige Gewicht. Mehrere Anbieter nennen ausdrücklich „inkl. Kleidung“.

Das bedeutet:

  • Schuhe

  • Jeans

  • Sweatshirt

  • ggf. Leih-Sprungkleidung

Wer bei 89–92 kg liegt, sollte das realistisch simulieren und sich vollständig bekleidet wiegen.

4. Spielen Größe und BMI eine Rolle?

Ja.

Das THB verweist darauf, dass Gäste innerhalb des Toleranzrahmens des Passagiergurtzeugs liegen müssen. Viele Anbieter nennen:

  • Mindestgröße ca. 1,40 m

  • teilweise BMI-Grenzen

  • Beweglichkeitsanforderungen (Beine bei Landung anheben)

Bei muskulösen Personen wird teilweise individuell entschieden.

5. Wird man vor Ort gewogen?

Teilweise ja. Mindestens ein NRW-Anbieter beschreibt ausdrücklich das Wiegen bei Anmeldung. Zudem empfiehlt das THB, Größe und Gewicht bei Eintreffen zu prüfen.

6. Kann der Sprung trotz Einhaltung des Gewichts abgelehnt werden?

Ja. Das THB stellt klar: Der Tandempilot muss bei negativer Beurteilung abbrechen; ein Beförderungsanspruch besteht nicht.

Typische Gründe:

  • unzureichende Passform des Gurtzeugs

  • fehlende Beweglichkeit

  • gesundheitliche Bedenken

  • Wetterbedingungen

Fazit: Was bedeutet das für dich?

Die 90-kg-Grenze ist kein Gesetz, sondern eine bewährte Praxislinie. Wer:

  • unter 90 kg wiegt → in der Regel problemlos

  • zwischen 90–100 kg liegt → vorher unbedingt anfragen

  • deutlich darüber liegt → Standortabhängige Einzelfallentscheidung

Wichtig ist Transparenz. Seriöse Anbieter schätzen eine sachliche Vorab-Klärung mehr als Überraschungen am Sprungtag.

Wenn du nahe am Limit bist, gib immer dein realistisches Absprunggewicht an. Sicherheit geht im Fallschirmsport systematisch vor – und genau deshalb sind die Gewichtslimits keine Willkür, sondern Teil eines technisch durchdachten Sicherheitskonzepts.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Maximalgewicht?

In der Praxis liegt die Standard-Obergrenze meist bei 90 kg. Viele Anbieter definieren das ausdrücklich als „sprungfertiges“ Gewicht – also inklusive Kleidung und Schuhen.

Zählt Kleidung und Ausrüstung zum Gewicht dazu?

Ja. Entscheidend ist das „sprungfertige“ Gewicht – also inklusive Kleidung und Schuhen. Maßgeblich ist das Gewicht, mit dem Du tatsächlich ins Flugzeug steigst.

Kann ich mit 95–100 kg trotzdem springen?

Teilweise ja – aber nur nach vorheriger Absprache. Einige Standorte erlauben Ausnahmen bis etwa 100 kg (manche knapp darunter), häufig gekoppelt an Fitness/Beweglichkeit und teils mit Aufpreis.

Warum setzen viele Anbieter 90 kg als Standard an?

Über 90 kg steigen Belastung und Verschleiß von Gurtzeug, Leinen und Schirm. Zudem erhöht sich die körperliche Beanspruchung des Tandempiloten, insbesondere bei der Landung. Ausnahmen werden daher genauer geprüft oder bepreist.

Gibt es technische Gründe für Gewichtslimits?

Ja. Entscheidend sind die System- und Komponentenlimits des eingesetzten Tandemsystems. Der jeweils kleinste zulässige Wert ist bindend. Zusätzlich spielen Mindest-Wingload (für stabile Öffnung/Schirmfahrt) und sichere Landbarkeit eine Rolle.

Wird man am Sprungplatz gewogen?

Das kommt vor. Mindestens ein NRW-Anbieter beschreibt das Wiegen bei der Anmeldung ausdrücklich; häufig folgt die finale Entscheidung erst nach Check von Gewicht und Gurtzeug-Passform vor Ort.

Spielen Körperproportionen oder BMI eine Rolle?

Teilweise. Einzelne Standorte nennen BMI-Schwellen oder prüfen Proportionen und Beweglichkeit (z. B. ob Du die Beine für die Landeposition ausreichend anheben kannst). Wenn Du nahe am Limit bist, wiege Dich am besten „sprungfertig“ zu Hause und kläre es vorab direkt mit dem Anbieter. Das spart Dir Diskussionen am Sprungtag.

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